Elektroverband
Weihermattstrasse 24
5000 Aarau
062 823 38 32
info@eitaargau.ch
Informationen

Abmeldungen

Das Kursgeld muss bezahlt werden, wenn die Abmeldung weniger als 10 Arbeitstage vor Kursbeginn eintrifft oder wenn der Kurs nicht besucht wird. Es ist jedoch möglich, den reservierten Kursplatz mit einem Ersatz-Teilnehmenden zu belegen.

Preise und Beiträge

PK-berechtigt

Diese Preise gelten für die Teilnehmenden, die dem GAV unterstellt sind und Beiträge an die Paritätische Kommission Elektrogewerbe des Kantons Aargau bezahlen, sowie für EIT.aargau-Mitglieder.

Gemäss Art. 3.4 sind dem GAV nicht unterstellt

  • Familienmitglieder des Betriebes (gilt auch für Familien AG‘s)
  • Kaderleute, soweit Ihnen Personal unterstellt ist.
  • Arbeitnehmende, die überwiegend administrative Arbeiten wie Korrespondenz, Lohnwesen, Buchhaltung,  Personal- und Offertwesen erledigen.
  • Arbeitnehmende die sich ausschliesslich mit dem Erstellen von Projekten und Ausführungsplänen beschäftigen.
  • Lernende

Andere

PK-berechtigte Teilnehmende, die nicht über die PK Elektro Aargau abrechnen, aber dem GAV des EIT.swiss unterstellt sind, bezahlen den vollen Preis, können jedoch bei Ihrer PK-Inkassostelle, mit entsprechendem Gesuch, einen PK-Beitrag einfordern. Teilnehmende, die keine PK-Beiträge leisten, bezahlen den vollen Preis.

Beitragsgesuche an die Weiterbildungskurse aus PK

Die dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Mitarbeitende haben Anrecht auf eine Rückvergütung von Weiterbildungskosten. Gemäss Beschluss der Paritätischen Kommission vom 15.11.2018. (Siehe das untenstehende Merkblatt)